Schweiz
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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Bei Urlaubsreisen in die Schweiz erfolgt eine polizeiliche Anmeldung durch das Hotel oder die Pension, in der der Reisende unterkommt. Bei Einreise mit dem Pkw ist darauf zu achten, dass auch in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich ist. Informationen hierzu findet man unter www.kfz-auskunft.de oder www.swissinfo.org.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche benötigen kein Einreisevisum für die Schweiz und können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis, gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, in die Schweiz einreisen.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils.
Der vorläufige Personalausweis muss bei Einreise gültig sein!
Inhaber einer deutschen Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis können sich seit dem 12. Dezember 2008 für bis zu drei Monate in der Schweiz visumsfrei aufhalten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind auch Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951. Weitere Informationen unter: www.eda.admin.ch sowie unter www.bfm.admin.ch
Hinweis:
www.eda.admin.ch (Visa - Einreise - Zoll anklicken!)
Über die Voraussetzungen für längerfristige Aufenthalte in der Schweiz sollten sich Interessierte bei der für sie zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung informieren bzw. die Informationen des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) unter www.imes.admin.ch einsehen.
Ein Merkblatt zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Bern unter www.bern.diplo.de
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können abgaben- und bewilligungsfrei eingeführt werden. Zum Reisegut gehören insbesondere Kleidung, Wäsche, Schuhe, Schmuck, Toilettenartikel, Sportgeräte, Campingzubehör, Fotoapparate mit Zubehör ein tragbarer Personal- oder Heimcomputer bzw. ein Laptop mit dazugehörenden Datenträgern sowie tragbare Musikinstrumente. Voraussetzung für die Abgaben- und Bewilligungsfreiheit ist, dass es sich um gebrauchte Gegenstände handelt. Außerdem müssen sie bei der Ausreise auch wieder ausgeführt werden. Zum Reisegut gehört auch der Reiseproviant. Freimenge für alkoholische Getränke und Tabak (gelten nur für Personen von über 17 Jahren):
Zigaretten 200 Stück oder Zigarren 50 Stück oder Pfeifentabak 250 Gramm,alkoholische Getränke:
- bis 15%Vol. zwei Liter
- über 15% Vol. ein Liter
Hinweis:
Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter www.eda.admin.ch (Reisehinweise - Reiselinks - Zollinformationen Schweizerische Einfuhrbestimmungen für Souvenirs und andere im Ausland gekaufte Waren)
Medizinische Hinweise
Impfschutz
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Krankenversicherung
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. Seit dem 01.06.2004 ersetzt die EHIC schrittweise das bisherige Formular E 111. Anmerkung: in der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen

